Spielordnung des Tennisclub Jüchen
1. Gespielt wird maximal: ein Einzel 60 Minuten ein Doppel 120 Minuten.
Ist die Anlage hoch frequentiert sollten die Doppel nur ca 90 Minuten gespielt werden um anderen
Mitgliedern auch Spielmöglichkeit zu geben.
2. Während der oben genannten Zeiten ist der Platz zu wässern und die Platzpflege zu betreiben. Vor
dem Spiel ist die Bewässerungsanlage an den Plätzen außen einzustellen. Die Einstellungszeit bitte
je nach Trockenheit der Plätze vornehmen.
3. An jedem Platz sind von Hand einzustellende Uhren angebracht. Die Uhr ist bei Betreten des Platzes
mit der aktuellen Zeit einzustellen. Wird die Uhr nicht gestellt, muss auf Aufforderung hin der Platz
umgehend geräumt werden.
4. Sollte nach Ablauf der oben genannten Spielzeit der Platz frei bleiben, kann natürlich weitergespielt
werden. Die Uhr darf dann nicht mehr neu eingestellt werden. Bei Aufforderung durch neue Spielinteressenten
sollte der Platz schnellst- möglich geräumt werden. Nehmt hier Rücksicht untereinander.
5. Nach einem Spiel ist ein Weiterspielen mit einem anderen Partner nur gestattet, wenn von anderen
Spielern keine Platzbelegung gewünscht wird. Das gilt auch für Doppel.
6. Der Platz 1 ist der Trainerplatz. Das Trainerteam hat an allen Tagen und zu allen Zeiten vorrangige
Spielberechtigung auf diesem Platz.
7. Medenspiele der Senioren und der Jugend haben immer Vorrang. Dies gilt auch für Club- und
Gemeindemeisterschaften.
8. Gastspieler zahlen ein Entgelt von 5 Euro je Stunde. Der Spielpartner des Gastspielers muss ein
Vereinsmitglied bzw. Mitglied einer Medenmannschaft des TC Jüchen sein. Der Gastspieler ist in der
Liste im Clubhaus einzutragen. Die Gastspielergebühr ist der Bewirtung sobald wie möglich zu
entrichten. Das Vereinsmitglied ist für die korrekte Abwicklung und Zahlung verantwortlich. Gastspieler
der Nachbarvereine Hochneukirch sowie Bedburdyck, zahlen keine Gastgebühr. Die Anzahl der
Gastspielernutzung wird auf insgesamt 5 Nutzungen je Außensaison beschränkt. Bei einem Vereinseintritt
wird die geleistete Gastspielergebühr des laufenden Jahres auf den Mitgliedsbeitrag in Anrechnung gebracht.
9. Für die Instandhaltung der Plätze ist der Platzwart zuständig. Seinen die Platz- pflege betreffenden
Weisungen ist Folge zu leisten.
10. Sport- und Jugendwart, bzw. bei deren Verhinderung auch die Stellvertreter haben das Recht, für Training,
Medenspiele, Clubmeisterschaften, Gemeindemeisterschaften, Turniere oder vereinsinterne Veranstaltungen
Plätze zu reservieren.
11. Während der Medensaison hat der im Schaukasten aushängende Trainingsplan Gültigkeit.
12. Auf der Tennisanlage haben alle Vorstandsmitglieder Weisungsbefugnis.
13. Die Tennishalle kann im Sommer, soweit sie nicht vom Trainerteam belegt wird, für Spiele genutzt
werden. Das Trainerteam hat bevorrechtigte Spielberechtigung, da die Tennisschule dem Verein ein
Nutzungsentgeld für den Sommer zahlt.
Werte Vereinsmitglieder und Tennisfreunde, diese vorgenannten Regeln dienen dazu einen reibungslosen
Spielbetrieb aller Vereinsmitglieder zu gewährleisten. Nichts ist schlimmer als Streitigkeiten und Unstimmigkeiten
in einem schönen Sport wie dem Tennis. Die Einhaltung dieser Spielordnung soll deshalb dazu dienen, Konflikte
und Ärgernisse auf unserer Anlage zu vermeiden.
Jüchen, 04.04.2019
Der Vorstand